Schulferien sachsen 2024/25

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Ferienregelung

Schulferien sachsen 2024/25

Die Sommerferien der Länder werden in einem mehrjährigen Rhythmus von einer Länderarbeitsgruppe  abgestimmt und von der Kultusministerkonferenz beschlossen. Die übrigen Ferientermine werden von den Ländern bestimmt. Die Länder übermitteln ihre Ferientermine dem Sekretariat der Kultusministerkonferenz, das sie als Übersicht veröffentlicht.

Ferientermine nach Schuljahren

Ferientermine im Schuljahr 2022/2023

Ferientermine im Schuljahr 2023/2024

Die Veröffentlichung der Gesamtübersicht der Ferientermine nach Schuljahren ab 2024/2025 erfolgt voraussichtlich Anfang 2023. Dies hängt mit der notwendigen Abstimmung der gemeinsamen Termine der Abiturprüfungen, mit der Aufarbeitung der Pandemiefolgen sowie mit der Abstimmung der Länder untereinander zusammen.

Die Veröffentlichung erfolgt fortlaufend.

Die 16 Länder veröffentlichen ihre Ferientermine auf folgenden Webseiten.

Archiv der Ferienübersichten

Was ist die Grundlage für die Sommerferienregelung?

Grundlage für die Festlegung der Ferienregelungen ist die "Ländervereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtsstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen Fragen", die am 9. Februar 2021 in Kraft getreten ist.

Darin heißt es in Artikel 25 zur Ferienregelung:

  1. Die Ferien werden in erster Linie nach pädagogischen Gesichtspunkten festgesetzt. Ihre Gesamtdauer während eines Schuljahres beträgt, einschließlich von zwölf Samstagen, 75 Werktage. Dazu zählen auch einzelne bewegliche Ferientage.
  2. Die Sommerferien werden regional gestaffelt und unter Berücksichtigung der jeweiligen landesspezifischen Gegebenheiten für die einzelnen Länder von der Kultusministerkonferenz langfristig festgelegt. Dabei kann ein Zeitraum zwischen dem 20. Juni und dem 15. September ausgeschöpft werden.
  3. Die weiteren zusammenhängenden Ferienabschnitte werden von den Ländern festgelegt.

Wie lange dauern die Sommerferien?

Die Mindestdauer der Sommerferien beträgt sechs Wochen. Dies erleichtert einerseits
Vertretungsregelungen für Erziehungsberechtigte in den Betrieben und Behörden. Andererseits
werden allzu starke Verkehrsbelastungen vermieden und eine gleichmäßigere Nachfrage an
Urlaubsangeboten ermöglicht.

Wechseln sich die Länder mit dem frühesten Eintritt in die Sommerferien ab?

Ja. Um zu vermeiden, dass die erholungssuchende Bevölkerung jeweils zur gleichen Zeit
den Urlaub antritt bzw. beendet und um entsprechend nachteilige Folgen für den Verkehr und für die Quartiernachfrage in den Feriengebieten zu verhindern, haben die Länder ein rollierendes System zur Festlegung der Sommerferientermine mit fünf Ländergruppen vereinbart. Die Ländergruppen wurden u. a. im Hinblick auf eine möglichst gleichmäßige Verteilung der Gesamtbevölkerung auf den Gesamtferienzeitraum gebildet:


       I     Brandenburg, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein
       II    Bremen, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
       III   Nordrhein-Westfalen
       IV   Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
       V    Baden Württemberg, Bayern

Dabei liegen die Sommerferien von Bayern und Baden-Württemberg (Ländergruppe V), die
traditionell Pfingstferien haben, auf dem letzten Termin, um einen ausreichenden Lern- und Prüfungszeitraum zwischen Pfingst- und Sommerferien sicherzustellen.

Können die Sommerferien beliebig früh beginnen?

Nein. Grundlage für die konkrete Festlegung der Sommerferien sind die jeweiligen Jahreskalender
mit den kirchlichen Feiertagen. In Jahren mit späteren Oster- und Pfingstfeiertagen müssen auch  die Sommerferien später beginnen, damit ein ausreichender Lern- und Prüfungszeitraum am Ende des Schuljahres gewährleistet ist.

Wer legt die übrigen Ferientermine fest?

Alle weiteren Ferien (z. B. Osterferien, Herbstferien, Weihnachtsferien) werden von den Ländern festgelegt. Das Sekretariat der Kultusministerkonferenz stellt alle Ferientermine nach Schuljahren zusammen und veröffentlicht sie hier.

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